IM SCHATTEN DER APARTHEID

Frauen in Südafrika 10 Jahre nach den ersten demokratischen Wahlen

Von Rita Schäfer

Im Schatten der Apartheid
Rachel Jewkes, Mitarbeiterin der südafrikanischen Frauenorganisation GAP, spricht auf einer internationalen Konferenz. Foto: R. Schäfer

Als im Mai 1994 Mandela feierlich in sein neues Amt als Staatspräsident eingeführt wurde, erwarteten viele einen umfassenden Neubeginn. Und in der Tat legte die neue Verfassung die Grundlagen für einen Neuanfang in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dies gilt auch für die Rechte von Frauen und den Schutz vor Gewalt, die in den Grundrechtskatalog aufgenommen wurden.

Zahlreiche neue Institutionen wurden geschaffen, die die neue Frauenpolitik umsetzen sollten. Auch in den Ministerien und im Präsidentenbüro wurden Stellen eingerichtet, die für Geschlechterfragen zuständig sind. Der ANC verpflichtete sich, ein innerparteiliches Quotensystem einzuführen, nach dem 30 % aller Funktionsträger Frauen sein müssen. Eine beachtliche Zahl der Ministerposten wurden von Frauen besetzt. Nach den ersten demokratischen Wahlen stellten Frauen 15 % aller Kabinettsmitglieder, in der zweiten Regierungsphase des ANC ab 1999 waren es sogar 8 von 29 Ministerämtern. Mit diesen Signalen wollte die ANC-Regierung der jahrzehntelangen Unterdrückung und Rechtsunmündigkeit von Frauen ein für alle Mal ein Ende bereiten. Inwieweit die Politikerinnen und die neuen Gremien dazu beitragen können, frauenpolitische Ziele umzusetzen, bleibt auch ein Jahrzehnt nach dem Ende der Apartheid fraglich. Zwar wurde ein ganzer Gesetzeskanon verabschiedet, der Frauen die gleichen Löhne, faire Arbeitsbedingungen, kostenlosen Zugang zu Krankenhäusern, Unterhaltsansprüche für uneheliche Kinder zusichert und geschlechtsspezifische Gewalt als Straftatbestand anerkennt. Zu groß sind jedoch die umfassenden Schwierigkeiten, eine geschlechtergerechte Land-, Wirtschafts-, Gesundheits- und Sozialpolitik zu realisieren.

Auch wenn ein völlig neues Finanzkonzept, die so genannten Gender-Budgets, eingerichtet wurde, womit Südafrika eine internationale Vorreiterrolle übernahm, mangelt es an Geldern, um den Staatshaushalt, die Haushalte der Provinzregierungen oder Kommunen nach Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit aufzustocken. So trat 1999 ein neues Gewaltschutzgesetz in Kraft, das der grassierenden sexuellen und häuslichen Gewalt ein Ende bereiten will, seine Umsetzung wird jedoch durch nicht vorhandene Finanzen nahezu unmöglich gemacht. Polizei und Justiz sind auch heute noch personell unterbesetzt und schlecht ausgebildet, oft nicht über die neuen Gesetze informiert und mit der steigenden Gewaltkriminalität total überlastet. Die verschleppte Reform der staatlichen Institutionen hat viele Gründe, einer ist finanzieller Natur. Schließlich muss die heutige Regierung die Schuldenberge abtragen, die das Apartheidregime hinterlassen hat. Denn die internationalen Geber haben Südafrika nicht die Schulden erlassen, auch wenn sie die neue Regierung als Hoffnungsträger für ganz Afrika preisen.

So ist die Lebensrealität der Frauen heute weit von den offiziellen Zielen Mandelas und Mbekis entfernt, und die Apartheid wirft noch immer ihre dunklen Schatten auf die Gegenwart. Vor allem Afrikanerinnen wurden vom Apartheidregime unterdrückt, denn sie galten nicht als vollwertige Rechtspersonen und waren damit bei allen familiären und wirtschaftlichen Entscheidungen von ihren Vätern und Ehemännern abhängig. Das bedeutete konkret: Frauen konnten weder Vieh noch landwirtschaftliche Überschüsse verkaufen keine notwendigen Anschaffungen tätigen, sie durften weder über die Schulbildung ihrer Kinder entscheiden noch ein Bankkonto führen. Zusätzlich wurden ihre Handlungsspielräume durch die Passgesetze und die Einrichtung der Homelands drastisch reglementiert. Das weiße Regime verbot ihnen, mit ihren Ehemännern in den Städten zusammenzuwohnen, die oft über Jahre oder Jahrzehnte als Wanderarbeiter tätig waren. Gleichzeitig oblag ihnen aber die Existenzsicherung der Kinder, Alten und Kranken. Das ökonomische Kalkül der Apartheid-Architekten bestand darin, auf diese Weise die Löhne der Männer niedrig zu halten, denn die familiäre Versorgung wurde ja anderweitig gedeckt. Die daraus resultierenden geringen Geldzahlungen der Männer hatten aber immer wieder Ehekonflikte zur Folge, die maßgeblich zur Instabilität der Ehen beitrugen – ein bis heute fortdauerndes massives soziales und wirtschaftliches Problem.

Allerdings sind die neuen Frauenrechte, die die Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen garantieren sollen, keineswegs allein ein Verdienst der ANC-Spitze. Vielmehr übte die nationale Frauenkoalition, ein weitreichendes Netzwerk von Frauenorganisationen, seit 1992 energischen Druck auf die verfassunggebende Versammlung aus, sodass diese schließlich den Forderungen nach umfassenden Gleichheitsgrundsätzen nachgab. Damit stellte sie sich gegen die starke Lobby der Chiefs, die ihre Kontrolle über Frauen als eine der letzten Machtbastionen vehement verteidigten und sich dabei auf Kultur und Tradition beriefen, obwohl viele erst als Handlanger der Homeland-Verwaltungen in Amt und Würden gekommen waren.

Diese ländlichen Eliten versuchen heute noch die Umsetzung der neuen Frauenrechte zu verhindern. Sie verweigern Frauen den Zugang zu Land- und Erbrechten, die für ihre Existenzsicherung und die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen Interessen aber eine Grundvoraussetzung sind. Damit werden Hoffnungen der Landbewohnerinnen auf einen grundlegenden Strukturwandel enttäuscht, obwohl zahlreiche Afrikanerinnen aktiv Widerstand gegen das Apartheidregime leisteten. Ihre Führerinnen forderten schon damals die Mitbestimmung von Frauen in der Lokalpolitik. Obwohl es ihnen gelungen ist, in den neu eingerichteten kommunalen Entscheidungsgremien eine Frauenquote einzuführen, bleibt die Macht der neuen Amtsinhaberinnen begrenzt. Die Chiefs haben nach wie vor in vielen ländlichen Gebieten das Sagen; sie haben sogar erreicht, dass ihnen die Regierung regelmäßig Geldzahlungen zukommen lässt, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen. In abgelegenen Provinzen des Landes aber gibt es nach wie vor Unklarheiten, wer eigentlich welche Entscheidungsbefugnisse hat. Da die kommunalen Gremien nicht über einen eigenen Etat verfügen, ist es für die neuen Amtsinhaberinnen schwierig, konkrete Maßnahmen zur Situationsverbesserung der Frauen in Gang zu setzen, auch wenn die Landbewohnerinnen ganz klare Prioritäten haben: Die Sicherung von Landrechten, eigenes Einkommen und die Gesundheitsversorgung stehen dabei an erster Stelle.

Diese Ziele sind angesichts der steigenden Bürden, die Frauen infolge der Aids-Epidemie aufgeschultert werden, nahe liegend, denn neben der familiären Versorgung müssen sie nun auch noch die Pflege der Kranken übernehmen und die kostspieligen Beerdigungen bezahlen, ohne jegliche Unterstützung von staatlichen Stellen. Inzwischen hat ein Zusammenschluss nicht staatlicher Aids-Organisationen durch etliche Gerichtsverfahren erreicht, dass jeder Aids-Kranke nun Anspruch auf Medikamente hat. Vergewaltigte Frauen und Mädchen sollen präventive Medikamentenkombinationen erhalten, um eine Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden. Ob die Krankenhäuser und Gesundheitsstationen angesichts des hohen Bedarfs aber überhaupt über die notwendigen Mittel verfügen, ist zweifelhaft, vor allem wenn man die schlechte Versorgungslage der medizinischen Einrichtungen in den von Afrikanern bewohnten Stadtteilen und in den ländlichen Gebieten berücksichtigt.

So ist die weibliche Bevölkerung weiterhin von den Strukturproblemen besonders betroffen. HIV-Infektionen von Frauen und Mädchen sind sehr häufig Folge sexueller Gewalt, die wiederum die extremen Geschlechterhierarchien spiegelt. Die geschlechtsspezifische Gewalt, die in unterschiedlichen Ausmaßen und Ausprägungen in allen sozialen Gruppen der südafrikanischen Gesellschaft verbreitet ist, ist neben anderen Faktoren auch auf die sexistischen und autoritären Männlichkeitskonzepte zurückzuführen, die sich während der Apartheid verschärften. Auch wenn sie vorkoloniale und koloniale Machtstrukturen im Geschlechterverhältnis weiterführten, erhielt die Missachtung von Frauen während der Apartheid eine neue Qualität. Denn die umfassende Militarisierung der gesamten Gesellschaft sorgte für die Ausbreitung aggressiver Maskulinitätsmuster und die Akzeptanz von Gewalt als alleinigem Mittel der Konfliktlösung in allen Lebensbereichen.

Häufig setzte der weiße Sicherheitsapparat, also Polizei und Militär, sexuelle Gewalt als Mittel zur Demütigung ihrer politischen Gegner ein. Dabei ging es nicht nur darum, Geständnisse von Frauen und Mädchen zu erpressen. Auch die Männlichkeit der Afrikaner wurde infrage gestellt, indem man ihnen die Kontrolle über ihre Ehefrauen, Mütter oder Töchter absprach und diese zum Spielball sexistischer und rassistischer Willkür machte.

Bis heute sind viele Frauen so traumatisiert, dass die meisten die erlittenen Qualen verschweigen. Sie fürchten noch immer als Verräterinnen verdächtigt zu werden, die ihren Folterknechten Namen von ANC-Kämpfern preisgegeben hätten. So haben nur einzelne Frauen es gewagt, als Opfer vor der Wahrheits- und Versöhnungskommission auszusagen, womit aber diese dunklen Kapitel der Apartheid weiterhin im Verborgenen bleiben und die Täter sich in Sicherheit wiegen, für ihre Verbrechen nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Darüber hinaus wird die Mitwirkung von Frauen im Befreiungskampf, als Opfer und als Aktivistinnen, ausgeblendet, und neue nationale Mythen vom männlich dominierten Widerstand finden uneingeschränkt Verbreitung.

Auch wenn die sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen heute nicht mehr allein politisch motiviert ist, sondern durch eine Vielzahl von Ursachen entsteht, hat die politische Dimension dazu beigetragen, die Aufarbeitung der Gewalt zu verhindern. Neue Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Gewaltformen und verschiedenartigen Legitimationsstrategien tragen dazu bei, dass der Alltag vieler afrikanischer Frauen und Mädchen von Meidungsstrategien geprägt ist. Denn sie verfügen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, um sich wie ihre weißen Geschlechtsgenossinnen hinter hohen Mauern verbarrikadieren zu können. Die mangelnde Präsenz der Polizei und die aufgebrochenen sozialen Netze bieten ihnen keine Sicherheit vor den neuen Bedrohungen an Leib und Leben. So ist Südafrika zwar weltweit vorbildlich, was die Geschlechtergleichheit in der Verfassung und die Gesetzesgrundlagen betrifft. Gleichzeitig ist das Land am Kap aber auch Spitzenreiter in den internationalen Vergewaltigungsstatistiken. Solange die südafrikanische Gesellschaft die Duldung von Gewalt als Mittel der Interessendurchsetzung nicht ändert, solange alle Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt als Bagatellen abgetan und die Frauen selbst für die Übergriffe verantwortlich gemacht werden, bleiben ihre neuen Rechte Makulatur. Daraus lassen sich aber ganz klare Forderungen an den Staat ableiten, denn weiterhin sind umfassende Neuorientierungen notwendig, die eine enge Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Gruppen verlangen. Nur dann können ansatzweise Ziele wie soziale Gerechtigkeit oder politische Partizipation erreicht werden.

Weiterführende Literatur

Rassool, Shahana / Vermaak, Kerry et al: Violence against Women, A National Survey, ISS Publications, Pretoria 2002.
Ross, Fiona: Bearing Witness, Women and the Truth and Reconciliation Commission in South Africa, Pluto Press, London, 2003.
Schäfer, Rita: Geschlechtergleichheit versus Gewalt gegen Frauen in Südafrika – Verfassungsgrundlagen, Erbe der Apartheid und Rechtsrealität, in: Recht in Afrika, 1, 2003, S. 53-67.
Schäfer, Rita: Beginn einer neuen Ära mit Bürden, in: EPD Entwicklungspolitik, Nr. 7, 2004, S. 57-59.

Zur Autorin

Dr. Rita Schäfer ist Ethnologin, sie hat 2000-2001 im Rahmen eines Forschungsprojektes finanziert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine Studie über Frauen-Rechtsorganisationen und geschlechtsspezifische Gewalt in Südafrika durchgeführt. Derzeit unterrichtet sie Gender-Studies an der Humboldt-Universität zu Berlin.


Herausgeber © Museum der Weltkulturen, Frankfurt a. M. 2008