GENITALVERSTÜMMELUNG IN DEUTSCHLAND

Menschenrechte versus Tradition

Von Franziska Gruber

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Titelbild Broschüre „Wir schützen unsere Töchter“. Quelle: Regina Maultzsch

Weltweit sind 150 Millionen Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Die meisten leben in 28 afrikanischen Ländern, vorwiegend südlich der Sahara. Erst durch die Bücher von Waris Dirie, den Einsatz zahlreicher Nichtregierungsorganisationen und durch die Medien nimmt die Öffentlichkeit in Deutschland diese Praxis und ihre Ausmaße wahr. Nach kontroversen Diskussionen sind sich heute die Vereinten Nationen und die Weltgesundheitsorganisation WHO einig, dass weibliche Genitalverstümmelung eine schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen darstellt und als solche bekämpft werden muss. Dies spiegelt sich auch in der Terminologie wieder: international hat sich Female Genital Mutilation (kurz FGM), übersetzt "weibliche Genitalverstümmelung", weitgehend durchgesetzt. Bei FGM zeigt sich, dass sie wie andere traditionelle schädliche Praktiken eng mit den in einer Gesellschaft bestehenden Idealen und Wertvorstellungen - insbesondere in Bezug auf die Geschlechterrollen - verbunden ist. Strategien zur Beendigung weiblicher Genitalverstümmelung führen nur dann zum Erfolg, wenn sie die soziokulturellen Hintergründe ausreichend berücksichtigen. TERRE DES FEMMES setzt sich als spendenbasierte Nichtregierungsorganisation seit über 25 Jahren mit Öffentlichkeitsarbeit, politischer Lobbyarbeit und der Unterstützung von drei Aufklärungsprojekten in Burkina Faso, Kenia und Tansania für die Beendigung von FGM ein.

Ein wichtiges Anliegen des Vereins ist die Verbesserung der Situation betroffener Frauen und bedrohter Mädchen in Deutschland. Nach Berechnungen von TERRE DES FEMMES leben in der Bundesrepublik derzeit mindestens 19.000 bereits betroffene Frauen, über 4.000 Mädchen sind gefährdet (worauf diese Zahlen beruhen, kann bei TERRE DES FEMMES nachgefragt werden). MigrantInnen aus afrikanischen Ländern haben hierzulande häufig mit vielfältigen Problemen zu kämpfen: ein ungewisser Aufenthaltstatus, eine unsichere finanzielle Situation und rassistische Vorurteile erschweren die Integration. Die vielen Verunsicherungen führen bei einem Teil der Familien dazu, dass sie an Traditionen ihres Herkunftslandes festhalten – selbst dann, wenn diese das Leben und die Gesundheit von Mädchen und Frauen massiv gefährden.

2005 führten Unicef, der Berufsverband der Frauenärzte und TERRE DES FEMMES unter Frauenärztinnen und –ärzten in Deutschland eine bundesweite Umfrage durch. Von den in der Studie befragten Gynäkologinnen und Gynäkologen gaben 7,1% an, dass sie mit Patientinnen Kontakt hatten, die die Absicht äußerten, ihre Töchter in einem afrikanischen Land der Prozedur zu unterziehen. 9,7% der ÄrztInnen gaben an, von illegal in Deutschland vorgenommenen Verstümmelungen gehört zu haben. Die Aufklärung über die durch FGM drohenden Gefahren und über die rechtliche Situation muss weiter gehen und der Dialog mit Migrantinnen und Migranten intensiviert werden, insbesondere sollten die Männer der Herkunftsländer in die Verantwortung genommen werden. Eine wichtige Rolle spielen hierbei lokale Initiativen und afrikanische Kulturvereine.

Die Betroffenen wollen als Gesprächspartnerinnen und –partner ernst genommen werden. Die Einrichtung „Runder Tische“ auf kommunaler Ebene kann dazu beitragen, vorhandene Ressourcen effektiv zu nutzen. Bislang existieren im gesamten Bundesgebiet nur wenige Beratungsangebote mit Beraterinnen afrikanischer Herkunft, die das soziale Umfeld der betroffenen Frauen berücksichtigen. Bestehende Frauen- oder Flüchtlingsberatungsstellen sind häufig zu wenig sensibilisiert für die Probleme und Belange der Betroffenen. Dabei stellt die TERRE DES FEMMES-Broschüre „Wir schützen unsere Töchter“ – erhältlich in sechs Sprachen – ein deutschlandweit einzigartiges Angebot und eine Grundlage für Beratungsgespräche dar. Sie klärt über die gesundheitlichen Folgen und die Rechtslage in Deutschland auf.

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Aufklärung in einem von TERRE DES FEMMES unterstützten Projekt. Foto: Regine Bouédibéla

Weibliche Genitalverstümmelung stellt bislang keinen eigenen Straftatbestand dar, ist jedoch als Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit nach den §§ 223 ff. StGB strafbar. Als gefährliche oder sogar schwere Körperverletzung kann FGM mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Allerdings kam es bisher in Deutschland noch nicht zu Verurteilungen. Alle bekannt gewordenen Anzeigen mussten aus Mangel an Beweisen eingestellt werden. Deshalb plädiert TERRE DES FEMMES für die Aufnahme von FGM als eigenen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch (StGB). Damit würde – wie in anderen EU-Ländern, zum Beispiel Belgien, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien – das deutliche Signal gesetzt, dass FGM in Deutschland nicht toleriert wird und verboten ist. Dies schafft Rechtsklarheit und ermöglicht es zudem Auslandsstraftaten zu ahnden, zum Beispiel wenn das Mädchen während der Sommerferien ins Herkunftsland gebracht und dort verstümmelt wird.

Besteht der Verdacht, dass ein Mädchen genitalverstümmelt werden soll – sei es illegal in Deutschland oder im Ausland – muss es wirksame Mittel zu seinem Schutz geben. Bislang haben Ärztinnen und Ärzte das Recht, ihre Schweigepflicht im Fall einer drohenden Genitalverstümmelung zu brechen. Eine Meldepflicht wie zum Beispiel in Frankreich gibt es in Deutschland allerdings nicht. Nach Ansicht von TERRE DES FEMMES muss das Wohl des Kindes unbedingt vor der ärztlichen Schweigepflicht stehen. Erhärtet sich der Verdacht, dass Erziehungsberechtigte eine Genitalverstümmelung in Deutschland oder im Ausland planen, kann ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Mädchen entzogen werden, wie durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs 2005 (AZ: XII ZB 166/03) bei einer Mutter geschehen, die die Tochter zur Großmutter nach Gambia bringen wollte.

Im Vergleich zu europäischen Nachbarländern fehlen in Deutschland jedoch effektive Präventionsmaßnahmen: Selten sind Hebammen, Kinderärztinnen und Kinderärzte ausreichend sensibilisiert und für die Prävention geschult. Um erfolgreich zu sein, sollte diese so früh wie möglich, also bereits direkt nach der Geburt einer Tochter beginnen. Ein guter Informationsstand und eine sensible Vorgehensweise sind wichtige Voraussetzungen für das notwendige Vertrauen zwischen Eltern und Ärzten. TERRE DES FEMMES plädiert dafür, dass konsequent bei allen Kindern – egal welcher Herkunft – bei den Vorsorgeuntersuchungen auch die Genitalien untersucht werden. So könnten nicht nur Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung, sondern auch von sexuellem Missbrauch aufgedeckt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, das Thema Genitalverstümmelung in die medizinische Aus- und Weiterbildung zu integrieren. Die oben bereits zitierte Studie aus dem Jahr 2005 hat gezeigt: über 40% der befragten Ärztinnen und Ärzte hatten bereits betroffene Frauen in Behandlung. Knapp 90% der Ärztinnen und Ärzte wünschten sich mehr Informationen zum Thema.

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Bei der Vorstellung der TERRE DES FEMMES-Unterrichtsmappe zusammen mit der Autorin Fadumo Korn. Quelle: Georg Addison

Auf Druck von TERRE DES FEMMES und anderen ist die Bundesärztekammer 2006 aktiv geworden: sie hat offizielle Empfehlungen zum Umgang mit Betroffenen für MedizinerInnen veröffentlicht. Darin verurteilt die Bundesärztekammer Reinfibulationen, also das Wiederzunähen der Vagina nach einer Entbindung. Bei Missachtung drohen ÄrztInnen berufsrechtliche Konsequenzen. Es muss sichergestellt werden, dass MedizinerInnen die Empfehlungen auch kennen, umsetzen und betroffene Frauen beraten können. Nicht nur medizinisches Personal spielt eine wichtige Rolle bei der Aufklärung und der Verhinderung der Praxis: Auch in die Ausbildung von LehrerInnen und ErzieherInnen, PsychologInnen, SozialpädagogInnen, JuristInnen oder der Polizei sollte traditionsbedingte Gewalt gegen Mädchen und damit auch Genitalverstümmelung aufgenommen werden. Um Lehrkräfte darin zu unterstützen, das tabuisierte Thema im Unterricht aufzugreifen, hat TERRE DES FEMMES Anfang 2007 eine Unterrichtsmappe zu diesem Thema herausgegeben. Darin kommen auch betroffene Migrantinnen zu Wort. Wird weibliche Genitalverstümmelung sensibel behandelt, können rassistische Vorurteile abgebaut und gleichzeitig Mädchen aus FGM-Verbreitungsländern in dem Gefühl gestärkt werden, mit der Problematik nicht allein gelassen zu sein.

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Titelblatt der TERRE DES FEMMES-Unterrichtsmappe

Ein bundesweites Referenzzentrum könnte den Erfahrungsaustausch innerhalb einer Berufsgruppe und die Vernetzung zwischen AkteurInnen aus dem medizinischen, pädagogischen und juristischen Bereich verbessern. Darüber hinaus würde eine Datenbank über bestehende Beratungs- und Behandlungsangebote den Betroffenen erleichtern, auch außerhalb der großen Ballungszentren adäquate Unterstützung zu finden. All diese Vorschläge zeigen: was in Deutschland fehlt, ist ein Aktionsplan wie es ihn in Großbritannien oder Norwegen bereits gibt. Dort ist der Schutz gefährdeter Mädchen in Kinderschutzmaßnahmen integriert. Verschiedene Stellen wie Sozialdienste und die Polizei sind sensibilisiert und untereinander vernetzt. In den Aktionsplänen ist festgehalten, welche Stelle wofür zuständig ist und welche Maßnahmen zum Schutz bedrohter Mädchen ergriffen werden können. In der Debatte um bessere Kinderschutzmaßnahmen muss der Schutz vor drohender Genitalverstümmelung Berücksichtigung finden.

Des Weiteren ist es unbedingt erforderlich, dass die Flucht vor einer drohenden Genitalverstümmelung in den Heimatländern als Asylgrund in Deutschland anerkannt wird. Durch das vehemente und hartnäckige Engagement von TERRE DES FEMMES und anderen Organisationen wurde geschlechtsspezifische Verfolgung im neuen Zuwanderungsrecht als Asylgrund verankert. Nach Angaben des UNHCR erhielten seit Inkrafttreten des Zuwanderungsrechts Anfang 2005 32 Frauen aufgrund drohender Genitalverstümmelung Asyl, sechs Frauen subsidiären (unterstützenden) Schutz. In den 10 Jahren zuvor waren es insgesamt nur 43 Anerkennungen. Die Situation verbessert sich also allmählich für bedrohte Frauen. Doch sind Mädchen und Frauen aufgrund ihrer erlittenen Traumatisierungen oft nicht in der Lage, ihre Situation glaubhaft zu machen – insbesondere dann, wenn die entscheidenden RichterInnen und AnwältInnen wenig über die Praxis der Genitalverstümmelung in den jeweiligen Herkunftsländern informiert sind. Dortige Gesetze garantieren in vielen Fällen keine Sicherheit vor drohender Genitalverstümmelung.

Weibliche Genitalverstümmelung stellt im Zeitalter der Globalisierung und daraus resultierender Migrationsbewegungen ein weltweites Problem dar. Die Entwicklungen in den Herkunftsländern der Praxis und in den Einwanderungsländern können nicht (mehr) unabhängig voneinander betrachtet werden: Sie beeinflussen sich gegenseitig.

Weiterführende Literatur

Berufsverband der Frauenärzte, TERRE DES FEMMES, Unicef (Hg.) (2005): Schnitte in Körper und Seele. Eine bundesweite Umfrage zur Situation beschnittener Mädchen und Frauen in Deutschland. Köln
TERRE DES FEMMES (Hg.) (2003): Schnitt in die Seele. Weibliche Genitalverstümmelung – eine fundamentale Menschenrechtsverletzung. Frankfurt/Main
Gruber, Franziska; Katrin Kulik, Ute Binder (2005): Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung im Auftrag von Feleknas Uca, MdEP. Tübingen

Zur Autorin

Franziska Gruber, M.A., Studium der Ethnologie, ist bei TERRE DES FEMMES e.V. als Referentin zum Thema weibliche Genitalverstümmelung tätig.


Herausgeber © Museum der Weltkulturen, Frankfurt a. M. 2008